Titel und Auszeichnungen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Freibetrag

Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

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