Ansuchen um eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende
Voraussetzungen für die Zulassung
Für die Aufnahme von Staatsbürgerinnen/-Staatsbürgern aus Drittstaaten (oder Staatenlosen) als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Studienplatz an der Universität für die gewünschten Studien ist vorhanden.
Die Bewerberin/der Bewerber hat ein Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (was entweder durch Abkommen geregelt ist oder vom Rektorat im Einzelfall festgestellt wird, allenfalls mit Auflagen), oder die Bewerberin/der Bewerber kann eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorlegen.
Das Zeugnis muss zum direkten Zugang eines entsprechenden Studiums an den Universitäten desjenigen Landes berechtigen, in dem es ausgestellt wurde. Allfällige studienspezifische Voraussetzungen (z.B. Aufnahmeprüfung) müssen in jenem Staat, in dem das Reifezeugnis ausgestellt wurde, erfüllt sein.
Gibt es das in Österreich gewünschte Studium im Ausstellungsstaat nicht, so ist der Nachweis für das fachlich nächstverwandte Studium zu erbringen. Nur wenn dieser Staat keine Universität hat, entfällt dieser Nachweis.
Überdies muss die Bewerberin/der Bewerber über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Gegebenenfalls ist eine Prüfung abzulegen.
Hinweis
Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion
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