Todesfall

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Leben in der Gemeinde St. Andrä Wördern

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Arbeiten, die Lärm und Erschütterungen erzeugen, insbesondere  Rasenmähen sowie die Inbetriebnahme von geräuschvollen Maschinen und motorbetriebenen Geräten, deren Lärm als besonders störend empfunden wird, im Besonderen durch Rasenmäher

verboten:

  • werktags
    • 12 bis 13 Uhr und 19 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Lärmverursachende Bautätigkeit

verboten:

  • täglich
    • 19 bis 7 Uhr

Tätigkeit: Arbeiten, die Lärm und Erschütterungen erzeugen, insbesondere Reparaturen, Sägen, Hämmern, Holzschneiden, Teppichklopfen sowie die Inbetriebnahme von geräuschvollen Maschinen und motorbetriebenen Geräten, deren Lärm als besonders störend empfunden wird, im Besonderen durch Kompressoren, Ventilatoren, Mulcher, Motorspritzgeräten, Kreissägen, Kettensägen, Winkelschleifern, Mischmaschinen und dergleichen

verboten:

  • werktags
    • 12 bis 13 Uhr und 19 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Hinweis

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

Hundekot

Die Verunreinigung durch Hundekot ist verboten. Hundehalter haben insbesondere dafür zu sorgen, dass ihre Hunde keine öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, keine öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze oder ähnlich frequentierte Stellen verunreinigen. Sie sind verpflichtet, solche Verunreinigungen unverzüglich mit den hierfür vorgesehenen bereitgestellten Säcken zu beseitigen.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Gemeindesammelzentrum St. Andrä-Wördern (Altstoffsammelplatz)
Wienerstraße 24
3423 St. Andrä-Wördern

Öffnungszeiten:

  • Mittwoch
    • 13 bis 16 Uhr
  • Freitag 
    • 12 bis 16 Uhr (Winterzeit)
    • 12 bis 18 Uhr (Sommerzeit)
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr

Die Einfahrt ist nur mit der Berechtigungskarte der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern möglich.

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeinde St. Andrä-Wördern
Altgasse 30
3423 St. Andrä-Wördern

Telefon: 02242/31300
Fax: 02242/31300 - 15
E-Mail: post@staw.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich
    • 13 bis 18 Uhr

Homepage

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2021
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion