Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt
Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.
Erforderliche Unterlagen
Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.
Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:
Weiterführende Links
→ Evangelische Kirche
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion