Das Erledigen noch bestehender steuerlicher Verpflichtungen der/des Verstorbenen (z.B. ausstehende Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung (→ USP)) wird nach Abwicklung des Nachlasses mit den möglichen Erbinnen/Erben geklärt. Laufende Einkommensteuervorauszahlungen werden nach dem Tod in der Regel eingestellt. Für nähere Auskünfte stehen den Hinterbliebenen diverse Fachleute (z.B. Wohnsitzfinanzamt, Steuerberaterin/Steuerberater, Lohnverrechnungsstelle der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) zur Verfügung.