Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2024):
Monatsgeld von278,71 Euro
Grundvergütung von 306,39 Euro
für Gefreite 75,11 Euro
für Korporale 93,89 Euro
für Zugsführer 112,34 Euro
Fristen
Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sie sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen.
die jeweiligen Vorgesetzten (sie sind verpflichtet, auch in außerdienstlichen Angelegenheiten beizustehen)
Zusätzliche Informationen
Neben den jeweiligen Geldleistungen können – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen, wie beispielsweise
Familien-/Partnerunterhalt
Für die Zeit des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Kurz-Zeitsoldat besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin; eingetragene Partnerin/eingetragener Partner; Kinder, deren Eltern verheiratet oder nicht verheiratet sind) Unterhalt zu leisten ist.
Wohnkostenbeihilfe
Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Kurz-Zeitsoldat für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen.
Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
Während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat dürfen Massenbeförderungsmittel für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort kostenlos benützt werden.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Massenbeförderungsmitteln (ausgenommen Flugzeug) für Fahrten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat.
Des Weiteren werden in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort). Für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten wurde das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) eingeführt. Das KTÖ BH gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes oder des Wehrdienstes als Zeitsoldat. Die Gültigkeit endet grundsätzlich einen Tag nach Ablauf des Wehrdienstes. Anspruchsberechtigte können ab einem Monat vor dem Einberufungstermin das KTÖ BH an einer bedienten Servicestelle (alle besetzten Schalter der teilnehmenden Verkehrsverbünde) unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Erläuterung im Einberufungsbefehl ausstellen lassen.
Weitere Informationen über Sozialleistungen wie Familien-/Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe, Sachleistungen, ärztliche Betreuung oder Krankenversicherung der Angehörigen und ein Überblick über die verschiedenen Geldleistungen erhalten Sie vom Heerespersonalamt unter:
Auf dem Formular "Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt, Krankenversicherung und Wohnkostenbeihilfe" findet sich eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.
Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Landesverteidigung
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