Gemeinde
|
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
|
Art der Tätigkeit
|
Zeiten
|
|
|
|
|
Ternitz
|
Verordnung
|
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten
|
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- zusätzlich Samstags
- Sonn- und Feiertag
|
Teesdorf
|
Verordnung
|
Verwendung von Rasenmähern, von Kreissägen, von Mischmaschinen sowie von anderen elektrischen bzw. benzinbetriebenen Arbeitsgeräten (bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) bei Tag und 45 db(A) bei Nacht)
|
verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Texingtal
|
keine Vorgaben
|
|
|
Thaya
|
Verordnung
|
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern oder Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten
|
verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Theresienfeld |
Verordnung |
Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsensen, Häcksler, Heckenscheren, u. ä.); Betrieb von Säge-, Schleif- und sonstigen Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe u. ä.); Lautsprecherwerbung, die nicht der Genehmigung nach straßenrechtlichen Vorschriften bedarf
|
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- zusätzlich Samstags
- Sonn- und Feiertag
|
Traisen
|
Empfehlung
|
Betrieb von Rasenmähern, Häckslern, Heckenscheren, Kreissägen usw.
|
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Traiskirchen
|
Verordnung
|
Betrieb von elektrischen oder treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege sowie von elektrischen oder benzinbetriebenen Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien und lärmverursachende Bautätigkeit
|
erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
verboten:
|
Trattenbach
|
keine Vorgaben
|
|
|
Trautmannsdorf an der Leitha
|
Empfehlung
|
Rasenmähen
|
zu unterlassen:
|
Tulbing
|
Verordnung
|
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten
|
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
|
Tulln an der Donau
|
Verordnung
|
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten
|
erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
verboten:
|
Tullnerbach
|
Verordnung
|
Lärmerregung wie u.a. durch den Betrieb elektrischer und benzinbetriebener Arbeitsgeräte (z.B. Motorrasenmäher, Motorsägen)
|
verboten:
- Montag bis Freitag
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Türnitz
|
Verordnung und Empfehlung
|
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere Betreiben von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (wie z.B. Rasenmäher, Häcksler usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes
|
verboten (Verordnung):
zu unterlassen (Empfehlung):
- werktags (Montag bis Samstag)
|