Hat die/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle melden, bei der die Fischereikarte gelöst wurde.
Die Fischereikarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich und erst nach Ablegung einer Eignungsprüfung ausgestellt wird.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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