Umzug

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Ablauf Schuldenregulierungsverfahren

General information

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, eine gerichtliche Schuldenregulierung zu ermöglichen und redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine wirtschaftliche Entschuldung zu eröffnen.

Tip:

Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens unterliegt dem gesetzlichen Formularzwang und ist mittels Formblatt einzubringen.

Requirements

Competent authority

Das örtlich zuständige Bezirksgericht zum Zeitpunkt der Antragstellung. In der Regel jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Procedure

Einleitung

Das Schuldenregulierungsverfahren kann auf Antrag der Schuldnerin/des Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.

Eröffnung

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird das Schuldenregulierungsverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.

Erste Verhandlung

Die erste Tagsatzung findet in der Regel einige Wochen nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens statt. Dabei werden insbesondere die angemeldeten Forderungen geprüft.

Caution:

Die Schuldnerin/der Schuldner muss zu den gerichtlichen Tagsatzungen, zu denen sie/er geladen wird, persönlich erscheinen. Andernfalls kann dies nachteilige verfahrensrechtliche Folgen haben.

Das Schuldenregulierungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Die konkrete Dauer hängt vom Einzelfall ab.

Required documents

Further information

Legal basis

Last update: 01.01.2026
Responsible for the content: Bundesministerium für Justiz