Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Adlwang
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keine Vorgaben
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Afiesl
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keine Vorgaben
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Aichkirchen
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keine Vorgaben
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Alberndorf in der Riedmark |
Empfehlung |
Rasenmähen und ähnliche Arbeiten |
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Alkoven
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Allerheiligen im Mühlkreis
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
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Allhaming
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Altenberg bei Linz
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Verordnung
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Verwendung oder Betrieb von Gartengeräten, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen, Kreissägen und Trennschleifern
gilt nicht für:
- Maschinen die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden
- ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktionen
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Altheim
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Altmünster
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Verordnung
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alle motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräte mit Verbrennungs- bzw. Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher, Motorkettensägen)
gilt nicht für: Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes und für Arbeiten im Zuge der land- und forstwirtschaftlichen Produktion
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag) (1. April bis 31. Oktober)
- 12 und 14 Uhr
- 20 bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Ampflwang im Hausruckwald
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Verordnung
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- Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (z.B.Benzinrasenmäher), Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebener Sägen
- gilt nicht für: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion
- Verwendung oder Betrieb von Heckenscheren und ähnlichen Geräten (Kompressoren, Schlagbohrmaschinen, Winkelschleifer, etc.) soweit sie Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes beziehen
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verboten:
- werktags (Montag bis Freitag)
- Sonn- und Feiertag
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Andorf
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keine Vorgaben
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Andrichsfurt
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keine Vorgaben
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Ansfelden |
keine Vorgaben |
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Arnreit
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keine Vorgaben
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Aspach
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keine Vorgaben
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Asten
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Verordnung
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Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie Rasenmähern mit Verbrennungsmotor, Elektrorasenmähern, Rasentrimmer, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibe (Flex) oder dgl., Fräs- und Hobelmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungsmaschinen, Laubsauger, Hochdruckreinigungsgeräte im Freien
gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Attersee am Attersee |
Empfehlung |
lärmerregende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Schleifen usw. |
zu unterlassen:
- Samstag
- zur Mittagszeit
- nachmittags
- Sonn- und Feiertag
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Attnang-Puchheim
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Verordnung
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Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Gartengeräten und sonstigen Arbeitsgeräten
zusätzlich:
Betrieb von Modellflugkörpern mit Verbrennungsmotoren, Modellbooten, sonstigen Modellfahrzeugen und Poketbikes
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Atzbach |
keine Vorgaben |
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Atzesberg
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keine Vorgaben
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Auberg
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keine Vorgaben
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Auerbach
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Empfehlung
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lärmerregende Gartenarbeiten
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zu unterlassen:
- in den Abendstunden
- am Wochenende
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Aurach am Hongar
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Aurolzmünster
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keine Vorgaben
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