Den Gemeinderat können EU-Bürgerinnen/EU-Bürger (ohne österreichische Staatsbürgerschaft) nicht wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.