Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.