in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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