Thema |
Detailinformationen |
Erledigt |
Pflichtversicherung |
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.
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Selbstversicherung |
Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.
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e-card |
Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card (→ USP) zu erhalten.
Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto (e-card Portal) verfügbar ist.
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Unfallversicherung |
Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für
- Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
- selbstständig Erwerbstätige,
- Schülerinnen/Schüler,
- Studierende und
- besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
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Krankenversicherung |
Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.
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Pensionsversicherung |
Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.
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Sind EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* länger als ein Jahr in Österreich erwerbstätig und wurden die Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, können sie grundsätzlich eine Pension nach österreichischem Recht beziehen.
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Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.
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Kranken- und Pensionsversicherung |
Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2023 bei 500,91 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.
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Arbeitslosengeld |
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.
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Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung
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EU- bzw. EWR/EU- bzw. EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen. Schweizerinnen/Schweizer haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
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