Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Beispiel
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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