"Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.
Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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