Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen.
An häufig besuchten Orten (z.B. Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfe, Flughäfen) können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegebene werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.
Die Rücknahme der Einwegpfandverpackungen kann entweder über eine Person (= manuell) oder über einen Rücknahmeautomaten abgewickelt werden.
Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Verkaufsstelle die Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurücknehmen. Diese Regelung trifft beispielweise auf Bäckereien zu.