Gemeinde
|
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
|
Art der Tätigkeit
|
Zeiten
|
|
|
|
|
Adlwang
|
keine Vorgaben
|
|
|
Afiesl
|
keine Vorgaben
|
|
|
Aichkirchen
|
keine Vorgaben
|
|
|
Alberndorf in der Riedmark |
Empfehlung |
Rasenmähen und ähnliche Arbeiten |
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Alkoven
|
Empfehlung
|
Rasenmähen
|
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Allerheiligen im Mühlkreis
|
Empfehlung
|
Rasenmähen
|
zu unterlassen:
|
Allhaming
|
Empfehlung
|
Rasenmähen
|
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Altenberg bei Linz
|
Verordnung
|
Verwendung oder Betrieb von Gartengeräten, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen, Kreissägen und Trennschleifern
gilt nicht für:
- Maschinen die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden
- ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktionen
|
verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Altheim
|
Verordnung
|
Rasenmähen
|
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Altmünster
|
Verordnung
|
alle motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräte mit Verbrennungs- bzw. Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher, Motorkettensägen)
gilt nicht für: Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes und für Arbeiten im Zuge der land- und forstwirtschaftlichen Produktion
|
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag) (1. April bis 31. Oktober)
- 12 und 14 Uhr
- 20 bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertag
|
Ampflwang im Hausruckwald
|
Verordnung
|
- Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (z.B.Benzinrasenmäher), Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebener Sägen
- gilt nicht für: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion
- Verwendung oder Betrieb von Heckenscheren und ähnlichen Geräten (Kompressoren, Schlagbohrmaschinen, Winkelschleifer, etc.) soweit sie Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes beziehen
|
verboten:
- werktags (Montag bis Freitag)
- Sonn- und Feiertag
|
Andorf
|
keine Vorgaben
|
|
|
Andrichsfurt
|
keine Vorgaben
|
|
|
Ansfelden |
keine Vorgaben |
|
|
Arnreit
|
keine Vorgaben
|
|
|
Aspach
|
keine Vorgaben
|
|
|
Asten
|
Verordnung
|
Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie Rasenmähern mit Verbrennungsmotor, Elektrorasenmähern, Rasentrimmer, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibe (Flex) oder dgl., Fräs- und Hobelmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungsmaschinen, Laubsauger, Hochdruckreinigungsgeräte im Freien
gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes
|
verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Attersee am Attersee |
Empfehlung |
lärmerregende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Schleifen usw. |
zu unterlassen:
- Samstag
- zur Mittagszeit
- nachmittags
- Sonn- und Feiertag
|
Attnang-Puchheim
|
Verordnung
|
Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Gartengeräten und sonstigen Arbeitsgeräten
zusätzlich:
Betrieb von Modellflugkörpern mit Verbrennungsmotoren, Modellbooten, sonstigen Modellfahrzeugen und Poketbikes
|
verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Atzesberg
|
keine Vorgaben
|
|
|
Auberg
|
keine Vorgaben
|
|
|
Auerbach
|
Empfehlung
|
lärmerregende Gartenarbeiten
|
zu unterlassen:
- in den Abendstunden
- am Wochenende
|
Aurach am Hongar
|
Empfehlung
|
Rasenmähen
|
zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
|
Aurolzmünster
|
keine Vorgaben
|
|
|