Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.