Universität (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen)
Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen haben die Aufgabe, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sowie aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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