Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren
verboten:
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen
verboten:
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.
An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
Seefeldstraße 4
3040 Neulengbach
Öffnungszeiten:
Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2m³ pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte
Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.
Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App
Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.
Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.
Liegenschaftseigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.
Mieter
Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.
Stadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2
3040 Neulengbach
Telefon: 02772/52105
Fax: 02772/52105-55
E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at
Amtszeiten:
Parteienverkehr: