Wohnen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Registrierung der Drohnenbetreiber

Allgemeine Informationen

Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen müssen eine (einmalige) Registrierung durchlaufen, wenn sie eines oder mehrere der nachstehenden Geräte betreiben wollen. Die Registrierung einzelner Drohnen ist nicht erforderlich. Während die Betreiberin/den Betreiber die Registrierungspflicht trifft, muss die Pilotin/der Pilot den Kenntnisnachweis erbringen. Wenn die Betreiberin/der Betreiber gleichzeitig die Pilotin/der Pilot ist, muss sie/er vor der Inbetriebnahme der Drohnen die Registrierung vornehmen und den Drohnenführerschein absolvieren.

Beim Betrieb von folgenden Drohnen ist die Betreiberin/der Betreiber zur Registrierung verpflichtet:

  • Drohnen ab 250 g
  • Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können ("High-Speed-Drohnen")
  • Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind (z.B. Geräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind, ausgenommen davon sind "Spielzeuge". Das sind Drohnen, die nach der EU-Spielzeug-Richtlinie dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden)

Voraussetzungen

Unter der Betreiberin/dem Betreiber einer Drohne versteht man eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreiben will:

  • Mindestalter: 18 Jahre und volle Geschäftsfähigkeit (natürliche Personen)
  • Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich; mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten sind nicht zulässig
  • Abgeschlossene Versicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht (Mindestdeckungssumme der Versicherung: 750.000 SZR)

Beispiel

Da die DJI Spark über 250 g wiegt, muss sich die Betreiberin/der Betreiber einer solchen Drohne registrieren. Für die Betreiberin/der Betreiber einer DJI Mavic Mini (unter 250 g Gewicht) besteht ebenso eine Registrierungspflicht, da diese Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.

Fristen

Die Registrierung ist für 3 Jahre gültig.

Zuständige Stelle

→ Austro Control

Verfahrensablauf

Hinweis

Drohnen benötigen eine spezielle Luftfahrzeug- bzw. Luftfahrthaftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung, Sonderziehungsrechten (SZR), etc. Eine herkömmliche Private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung genügt bei Drohnen nicht.

Online auf dronespace.at registrieren:

  • Daten eingeben
    • Name und Geburtsdatum bei natürlichen Personen und Namen und Identifizierungsnummer bei juristischen Personen
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Anschrift
    • Nummer der Versicherungspolizze (Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen)
    • Ausweiskopie hochladen oder ID Austria bzw. EU Login verwenden (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.)
  • Online-Training und Online-Test (Drohnenführerschein) absolvieren (wenn die Betreiberin/Betreiber auch Pilotin/Pilot ist)
    • Für den Betrieb von Drohnen ab 250 g muss die Betreiberin/der Betreiber im Zuge der Registrierung einen Online-Kurs absolvieren und diesen mit einem Online-Test (40 Multiple-Choice-Fragen) abschließen.
    • Für die Kategorie A2 ist ist zusätzlich eine Theorie-Prüfung bei der Behörde erforderlich.
  • Registrierungsnummer (Betreibernummer) wird vergeben
  • Diese Nummer muss die Betreiberin/der Betreiber auf allen von ihm/ihr verwendeten Drohnen sichtbar anbringen. Dafür ist es ausreichend, die Drohne mit wasserfestem Stift händisch zu beschriften.

Sollten sich personenbezogenen Daten nach der Registrierung ändern (z.B. durch Heirat oder Umzug), so ist das Austro Control via E-Mail mitzuteilen.

Kosten

31,20 Euro

Zusätzliche Informationen

Bereits vor dem 31. Dezember 2020 erteilte Betriebsbewilligungen bleiben gültig. Die Betreiberin/der Betreiber muss sich jedoch online registrieren. Wenn die Drohne im Rahmen der erteilten Betriebsbewilligung verwendet wird, sind kein Online-Training und Online-Test erforderlich.

Weitere Informationen zum Drohnenführerschein, zu den einzelnen Drohnenkategorien, zur Bewilligung in der Kategorie "specific" und zur EU-Drohnen-Verordnung sowie zu datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von Drohnen mit Kamera (Videoüberwachung durch Private) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie