Leben in der Stadt Spittal an der Drau
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Rasenmähen
erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
verboten:
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen
erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
verboten:
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Landesgesetzliche Bestimmung:
An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:
- An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
- In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern
Im Übrigen müssen Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitgeführt werden und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort verwendet werden.
Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.
Hundekot
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Sonderregelungen für diese Stadt
-
Singen, Musizieren, den Betrieb von Musikgeräten oder Radios, das Schließen
von Fahrzeugen und Garagentüren sowie das Be- und Entladen von Fahrzeugen
und ähnliche Tätigkeiten in Wohngebieten sowie in unmittelbarer Nähe von Objekten sind in
der Zeit von 22 bis 8 Uhr verboten;
-
das Starten von Krafträdern und Motorfahrrädern (Mopeds), sofern dieses nicht
die Zu- und Abfahrt betrifft, auf Straßen, die nicht dem öffentlichen Verkehr
dienen, und sonstigen Privatgrundstücken sowie durch das Laufenlassen von
Verbrennungsmotoren aller Art auf diesen Grundflächen im Wohngebiet oder in
unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten liegen, sind verboten;
-
das Teppichklopfen ist an Sonn- und Feiertagen oder an Werktagen in der Zeit von
12 Uhr bis 15 Uhr und von 19 Uhr bis 8 Uhr verboten.
-
Lärmen und Randalieren, insbesondere im alkoholisierten Zustand auf öffentlichen
Straßen und Plätzen, ist verboten.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Stadt
Abfallsammelzentrum/Recyclinghof der Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Am Bahndamm 5
9800 Spittal an der Drau
Grundsätzlich werden alle Abfälle angenommen, die in einem Privathaushalt anfallen können.
Abfallarten:
Kostenpflichtig: PKW Reifen, LKW/Traktor Reifen, Altholz, Sperrmüll, Restmüll
Kostenlos: Verpackungen jeden Materials, Altpapier, Altmetalle, Elektro-Altgeräte, Problemstoffe, Altkleider, Hartplastik (Kunststoff-Nichtverpackung)
Öffnungszeiten:
April bis November
Dezember bis März
Kontaktdaten der Stadt
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Burgplatz 5
9800 Spittal an der Drau
Homepage
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion