Haltung von Listenhunden im Burgenland
Im Burgenland gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Gemeinden im Burgenland können erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingezäunten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion