Wohnen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Zollrechtliche Bestimmungen

Für eine EU-weite Verwendung von Kraftfahrzeugen, die in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, gelten keine zollrechtlichen Bestimmungen. Auch die vorübergehende Verwendung eines Mietwagens mit österreichischem Kennzeichen ist innerhalb der EU erlaubt.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen