Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip, d.h. Wohnungssuchende müssen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen nur dann die Maklergebühren (Provision) bezahlen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. Zumeist wird der Auftrag von den Vermieterinnen/den Vermietern erteilt, die dann auch die Provisionen zu bezahlen haben.