Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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