Das Pflegestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren. Für eine Beantragung müssen Sie sich nicht arbeitslos melden, aber beim AMS vormerken lassen.