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Landwirtschaftskammer-Wahl 2026

Januar 25 @ 8:00

Es werden sowohl die Landeskammerräte als auch die Bezirkskammerräte gewählt.
Die Landwirtschaftskammer fungiert als gesetzliche Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Steiermark einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaften.

Wie kann gewählt werden?
Im Wahllokal
Am Wahltag, dem 25. Jänner 2026, können Wahlberechtigte ihre Stimmen von 8 bis 12 Uhr in unserer Gemeinde abgeben.
Dabei ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Briefwahl
Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder will, kann Briefwahl beantragen.
Die Antragstellung für Briefwahlunterlagen ist zwischen dem 13. und 20. Jänner 2026 in der Gemeinde möglich.

Details

  • Datum: Januar 25
  • Zeit:
    8:00

Veranstaltungsort

  • Gemeinde St. Martin im Sulmtal