Grundbuch

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Empfohlene Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren

Aktuelle Informationen zum kostenfreien Impfprogramm, Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall), 6-fach-Impfung etc.

Allgemeines

Impfen zählt zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten, insbesondere bei Kindern. Wer geimpft ist, ist auch geschützt. Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Fehlende Impfungen sollten so bald als möglich − entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter − nachgeholt werden. 

In Österreich besteht keine Impfpflicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei jeder/jedem selbst oder bei der Person, der die Pflege und Erziehung obliegt. Um die Entscheidung treffen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung müssen Ärztinnen/Ärzte daher den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufklären. 

Nur wenn möglichst alle Menschen geimpft sind, kann gegen gewissen Krankheiten eine Herdenimmunität entstehen. Das bedeutet, dass indirekt auch Personen geschützt sind, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Neugeborene oder Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen des körperlichen Abwehrsystems (Immunsystems).

Das kostenfreie Impfprogramm soll daher allen in Österreich lebenden Kindern in der jeweiligen Altersgruppe Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten entstehen.

Das kostenfreie Impfprogramm wird von den Bundesländern umgesetzt. Es wird von Bundesland zu Bundesland geringfügig unterschiedlich organisiert. Erkundigen Sie sich vor der Impfung bei den Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer (→ Österreichisches Gesundheitsportal). Ein nachträglicher Kostenersatz bezahlter/erfolgter Impfungen ist nicht möglich.

Für das kostenfreie Impfprogramm und seine Umsetzung steht den Kostenträgern (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bundesländer und Sozialversicherungsträger) jeweils nur ein definiertes Budget zur Verfügung. Obwohl dieses Budget kontinuierlich gesteigert werden konnte und die Beschaffungsprozesse optimiert wurden, reichen die Mittel nicht aus, um alle verfügbaren und wichtigen Impfungen durch die öffentliche Hand bereitzustellen. Informationen zu weiteren empfohlenen, jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung stehenden Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan und sollten mit Ihrer impfenden Ärztin/Ihrem impfenden Arzt besprochen werden.

Folgende Impfungen, die im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms angeboten werden, sind derzeit in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes empfohlen:

Hinweis

Weitere Informationen zu empfohlenen Impfungen und den zu verhütenden Krankheiten können den weiterführenden Links entnommen werden. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Impfungen oder den Impfempfehlungen haben, sprechen Sie mit Ihrer impfenden Ärztin/Ihrem impfenden Arzt. Bringen Sie bitte auf jeden Fall alle vorhandenen Impfaufzeichnungen (Impfpass, Impfkarte und die e-card) zum vorgesehenen Impftermin mit!

Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall)

Wer/Wann?

Diese im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms zur Verfügung stehenden Schluckimpfung gegen Rotavirus-Erkrankungen wird ab der vollendeten 6. Lebenswoche in zwei Teilimpfungen verabreicht. Der Mindestabstand zwischen den Dosen ist vier Wochen. Die Impfserie ist spätestens im Alter von 24 Wochen abzuschließen. 

Eine Ansteckung mit Rotaviren kann zu schwerem Brechdurchfall führen. Gefährlich ist dabei die mögliche Austrocknung, an der Säuglinge und Kleinkinder, wenn sie nicht entsprechend behandelt werden, sterben können.

Achtung

Weitere Impfungen oder Auffrischungen werden bei dieser Impfung nach der 24. Lebenswoche nicht empfohlen. Der Impfstoff ist nur für diese Altersgruppe vorgesehen.

6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae B, Hepatitis B 

Wer/Wann?

Im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat wird die Impfung mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Haemophilus influenzae Typ B sowie Hepatitis B empfohlen.

Hinweis

In der Schule erfolgt zwischen dem 7. und 9. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit einem Vierfachimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung. 

Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist zusätzlich eine Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen.

Impfung gegen Pneumokokken

Wer/Wann?

Diese Impfung ist für alle Kinder empfohlen und bis zum vollendeten 2. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es sollten Impfungen im 3., 5. und 12.-14. Lebensmonat verabreicht werden.

Weitere Auffrischungen gegen Pneumokokken sind für Kinder ohne Indikation nicht vorgesehen. Für Kinder mit gesundheitlichen Risiken ist die Impfung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei. Dies betrifft zum Beispiel Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, mit bestimmten chronischen Krankheiten oder mit fehlender Milz.

Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind Bakterien, kommen weltweit vor und es gibt verschiedene Stämme (Serotypen). Diese können neben einer Lungenentzündung auch eine Blutvergiftung und Hirnhautentzündung verursachen.

Hinweis

Blutvergiftung und Hirnhautentzündung können tödlich verlaufen oder bleibende Folgeschäden verursachen.

Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln

Wer/Wann?

Empfohlen werden zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kinderkrippen). Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr soll die zweite Impfung nach drei Monaten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die zweite Impfung frühestmöglich mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.

Versäumte Impfungen können und sollten in jedem Lebensalter, auch im Erwachsenenalter, so schnell wie möglich nachgeholt werden. Die Impfung ist an öffentlichen Impfstellen für alle Personen kostenfrei erhältlich.

Nach zwei Impfungen mit einem Lebendimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln kann man von einem langanhaltenden Schutz (Immunität) ausgehen und es sind keine weiteren Impfungen mehr empfohlen.

Masern sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben. Es treten grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber und der typische Masernausschlag auf. Das Immunsystem wird als Krankheitsfolge durch Masern so stark geschwächt, dass für mehrere Jahre das Risiko erhöht ist, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. Bei einem von fünf Fällen kommt es zu Krankheitsfolgen wie Mittelohrentzündung, Durchfall, Lungenentzündung oder Krampfanfällen. Die Häufigkeit einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) liegt bei ein bis zwei pro 1000 gemeldeten Maserninfektionen, dabei kommt es zu Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Ein Viertel dieser Fälle verläuft tödlich, ein Drittel der Überlebenden leidet unter bleibenden, schweren Folgeschäden.

Achtung

Die schlimmsten Komplikationen im Rahmen von Masern drohen jenen Kindern, die bereits im 1. Lebensjahr angesteckt werden. Darum ist es wichtig, dass in der engeren Umgebung dieser Kinder alle Personen gegen Masern geschützt sind.

Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen kein Problem, denn in diesem Fall werden die Impfviren an ihrer Vermehrung gehindert, ein Überimpfen ist nicht möglich.

Wer nicht nachweislich gegen Masern geschützt ist, kann bei Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage von öffentlichen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort etc. ausgeschlossen werden.

Impfung gegen Influenza (Echte Grippe)

Wer/Wann?

Die Influenzaimpfung ist für alle ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen und steht in der Saison 2024/25 im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms (ÖIP) Influenza bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gratis zur Verfügung.

Influenzaviren verändern sich laufend. Daher ist eine jährliche Impfung mit einem angepassten Impfstoff empfohlen. Der beste Zeitpunkt ist jeweils Ende Oktober/im November. Die Impfung kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt - also während der Grippesaison - verabreicht werden. 

Bei der allerersten Influenzaimpfung von Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr sollen diese zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten. Danach ist eine einmal jährliche Impfung empfohlen. Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr steht die Impfung in Form eines Nasensprays zur Verfügung, der schmerzfrei verabreicht wird.

Die echte Grippe ist keine einfache Erkältung, sondern geht typischerweise mit starkem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskelschmerzen, bohrenden Kopfschmerzen, starken Halsschmerzen und oft schmerzhaftem Husten einher. Auch Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen kommen vor. Influenza verursacht durchschnittlich über 1.000 Todesfälle pro Jahr in Österreich. Auch Kinder können schwer erkranken und an Influenza versterben.

Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor Influenza. Sie ist in der Regel sehr gut verträglich und verhindert längere Ausfälle im Privat-, Arbeits- und Sozialleben. Erkranken geimpfte Personen ausnahmsweise trotzdem, so verläuft die Erkrankung zumeist milder und kürzer, es treten deutlich weniger Krankheitsfolgen auf und das Risiko für einen Krankenhausaufenthalt ist geringer.

Hinweis

Kinder spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung der Influenza. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Durch eine Impfung werden Ansteckungen verhindert und damit indirekt auch Personen geschützt, die nicht geimpft werden können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz