Titel und Auszeichnungen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Absetzbetrag

Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

  • Verkehrsabsetzbetrag
  • Pensionistenabsetzbetrag

Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
  • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Pendlereuro
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion