Verkauf eines Gebäudes (Neu-Grundstück)
Ein Grundstück mit Ferienhäuschen wurde im Jahr 2009 um 150.000 Euro gekauft und wird im Herbst 2023 um 200.000 Euro veräußert. Der Mehrerlös beträgt somit 50.000 Euro.
Das Haus ist zum 31. März 2012 (gemäß Rechtslage vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012) steuerhängig, weil die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Folglich ist der volle Mehrerlös als Veräußerungsgewinn (50.000) der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 30 Prozent zu unterwerfen. Das ergibt eine Steuerbelastung von 15.000 Euro.