Aktives Wahlrecht – Nationalratswahl 2024
Allgemeine Informationen
Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2024 war der 9. Juli 2024.
Eintragung in die Wählerevidenz
An der Wahl konnten nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten waren.
Achtung
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher durften nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen waren oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind. Am 8. August 2024 endete der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.
Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.
Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.
Hinweis
Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres